Donnerstag, 30. November 2023

Ab 1. Januar 2024: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär "dimmen"

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, dürfen Netzbetreiber ab dem 01.01.2024 den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie private Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos vorübergehend "dimmen" (drosseln).

Die Drosselung soll laut Bundesnetzagentur dennoch ermöglichen, eine Mindestleistung zur Verfügung zu stellen, so dass private Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Elektroautos sollen demnach "in aller Regel" in 2 Stunden für 50 km Strecke aufgeladen werden können.

Die Drosselung soll nur dann erfolgen, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Denn auf einen schnellen Hochlauf ist der größte Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt. 

"(...) Die Netzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Die besonderen Anforderungen von Großwärmepumpen werden berücksichtigt. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. (...)"

Quelle mit weiteren Details:

                     ➝   Bundesnetzagentur / In­te­gra­ti­on steu­er­ba­rer Ver­brauch­sein­rich­tun­gen

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