Dienstag, 28. November 2023

Abzockmasche bei unseriösen Gewinnspielen

Gewinnspiele sind beliebt – leider auch bei unseriösen Anbietern. Eine Abzockmasche bei unseriösen Gewinnspielen funktioniert über das Telefon: 

Den Angerufenen wird am Hörer erklärt, dass sie angeblich an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Bei der Anmeldung für dieses Gewinnspiel hätten sie gleichzeitig einem kostenpflichtigen Jahresabonnement zugestimmt. Dann gleichen die Betrüger am Telefon die Daten ab – z.B. Handynummer, Name, Post- und Mailadresse. 

Da den Anrufern diese Daten bereits bekannt waren, scheint es den Betroffenen so, als hätten sie tatsächlich an diesem Gewinnspiel teilgenommen. 

Der Anrufer bietet daraufhin an, durch z.B. dreimonatiger Zahlung eines bestimmten Betrages das Abonnement beenden zu können. 

Weil die Anrufer sehr freundlich sind, werden viele Opfer erst dann misstrauisch, wenn sie ihre Kontodaten schon herausgegeben haben. Kurze Zeit später wird dann durch eine Fremdfirma das Geld vom Konto abgebucht. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerrufsbelehrung erhielten die Betroffenen zu keinem Zeitpunkt.

Eine Möglichkeit, wie die Abzocker tatsächlich an die Daten der Opfer gelangt sind, können unseriöse Werbeanzeigen sein. Dabei werden online Werbeanzeigen für Gutscheine von verschiedenen Supermärkten angezeigt. Die Betroffenen haben in diesem Rahmen ihre Daten angegeben. Den Gutschein erhielten sie allerdings nie. 

Tipps von der Verbraucherzentrale Berlin, um nicht Opfer dieser Abzocke zu werden:

  • Wenn Sie den Anrufer nicht kennen, geben Sie keine Daten heraus und beenden Sie im Zweifel das Telefonat
  • Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich die Vertragsunterlagen zusenden, bevor Sie am Telefon weitere Zugeständnisse machen
  • Seien Sie auch online sparsam mit Ihren Daten, insbesondere bei zweifelhaften Werbeanzeigen
  • Bei bereits erfolgten Abbuchungen können Sie eine Rücklastschrift vornehmen, also den Betrag bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Dies gilt bis zu acht Wochen nach der erfolgten Abbuchung. Lastschriften ohne erteiltes SEPA-Mandat können sogar innerhalb von bis zu 13 Monate zurückgefordert werden
  • Prüfen Sie, ob sie eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wenn nicht, hat auch die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen – sie endet dann erst nach einem Jahr und 14 Tagen
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

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