Montag, 15. April 2024

TV über Kabelanschluss: Verbraucherzentrale warnt vor Drückerkolonnen

Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung auf die Hausbewohner umgelegt werden kann. 

Damit ist bald Schluss: Denn nach einer Übergangsfrist müssen Verbraucher, die zur Miete wohnen, ihren Kabel-Fernsehanschluss spätestens ab dem 1. Juli 2024 selbst wählen.

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte seinen Kabelanschluss also jetzt prüfen und sich möglicherweise um eine Alternative kümmern (Tipp vom v-mag: zuerst den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung fragen, ob da bereits etwas geplant ist). 

Anderenfalls könnte der bestehende Anschluss gesperrt oder die TV-Buchse in der Wohnung verschlossen werden.

Mit der gesetzlichen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sind aktuell verstärkt Drückerkolonnen auch in Schleswig-Holstein unterwegs. 

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt daher aus aktuellem Anlass vor Verkäufern im Außendienst, die diesbezüglich Geschäfte machen wollen. Teilweise bedienen sich diese Vertriebsprofis dabei unmoralischer oder sogar krimineller Methoden. 

Tipps von der Verbraucherzentrale bezüglich Haustürgeschäfte: 

Verträge, die an der Haus- oder Wohnungstür abgeschlossen werden, sind meist überteuert. Vertreter nutzen dafür häufig Überraschungsmomente aus. Deshalb sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen. 

  • Öffnen Sie am besten gar nicht erst die Tür, wenn ein Vertreter unangekündigt an der Tür klingelt. 
  • Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung, auch nicht, wenn er „nur den Kabelanschluss prüfen“ möchte. 
  • Bei unerwünschten Werbeanrufen: Sagen Sie nicht „Ja“, geben Sie keine Daten heraus und legen Sie notfalls einfach auf. 
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, überrumpeln und einen Vertrag aufschwatzen – Sie müssen gar nichts. 
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Stimmen Sie nichts zu, das Sie nicht verstehen. 
  • Haben Sie doch zugestimmt oder bereits unterschrieben, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Erhalten Sie keine Widerrufsbelehrung, erlischt Ihr Recht auf Widerruf erst zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. 

Alternativen zum Kabelanschluss:

Das Fernsehen ist heute digital und es gibt viele Empfangsmöglichkeiten. Dazu zählen zum Beispiel DVB-T2 HD über Antenne, Satellitenfernsehen über eine Satellitenschüssel oder verschiedene Streaming-Dienste über das Internet.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

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