Mittwoch, 10. April 2024

Bundesnetzagentur hat die die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert; davon 300.000 Balkonkraftwerke.

Damit Menschen künftig leichter bei der Energiewende mitmachen können, hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im MaStR seit dem 01. April 2024 vereinfacht. Auch die Nutzerführung im System wurde modernisiert. Balkonkraftwerke können nun schneller und unbürokratischer registriert werden. 

Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung. 

Es ist weitere Entbürokratisierung geplant: Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden. 

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde. 

Unter der Internetadresse ➝ www.marktstammdatenregister.de kann das MaStR aufgerufen werden. Mit wenigen Klicks können Daten zu 5 Mio. Anlagen und 3,5 Mio. Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren aufgerufen werden. Filter, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen ermöglichen eine gezielte Recherche in den Daten. Personenbezogene Daten sind geschützt und werden nicht öffentlich angezeigt.   

 Quelle: Bundesnetzagentur

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