Mittwoch, 3. Januar 2024

Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wurde der Mindestunterhalt für das Jahr 2024 neu festgelegt. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt nun für minderjährige Kinder in den jeweiligen Altersstufen wie folgt: 

 - In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt ab 1. Januar 2024 von 437 auf 480 Euro an. 

 - In der zweiten Altersstufe (Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt ab 1. Januar 2024 von 502 auf 551 Euro an. 

 - In der dritten Altersstufe (minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr an) steigt der Mindestunterhalt ab 1. Januar 2024 von 588 auf 645 Euro an. 

Der Anstieg des Mindestunterhalts resultiert aus der Anhebung des Bürgergeldes, welches die Basis für den Mindestunterhalt darstellt. Denn das Existenzminimum definiert den Mindestbedarf, den jedes Kind zum Leben braucht.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Beliebteste Artikel