Am 1. Januar 2024 ist das Vierzehnte Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vollständig in Kraft getreten, welches das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) enthält. Die Leistungen wurden ausgeweitet und können nun leichter geltend gemacht werden.
Im SGB XIV werden vier Entschädigungstatbestände geregelt:
Gewalttaten (körperlich und seelisch), nachträgliche Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes (ZDG) sowie Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Anspruch auf Leistungen haben auch Opfer des SED-Regimes.
Auf der Seite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es die Details:
➝ BMAS / Soziale Entschädigung - Informationen zur Sozialen Entschädigung