Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verbraucherfreundliche Anpassung der Geschäftsbedingungen des Online-Bezahldienstes PayPal bewirkt.
Denn Teile der europaweit verwendeten AGB sind bislang intransparent und für die Verbraucher nicht oder nur schwer verständlich. Die Änderungen in PayPals Nutzungsvereinbarung treten nach Unternehmensangaben am 28. Mai 2024 in Kraft.
Insbesondere muss der Bezahldienst künftig auf Klauseln verzichten, die den Verbrauchern eine Auslegung komplizierter Rechtsbegriffe wie etwa „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“ zumuten.
Das UBA betont: "Auch wenn die ausgehandelten Verbesserungen umgesetzt werden, bedeutet das keinen Freibrief für das Unternehmen. Betroffene und Verbände können die Geschäftsbedingungen weiterhin gerichtlich überprüfen lassen."