Mittwoch, 3. Januar 2024

Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Wie der Handelsverband Deutschland (HDE) berichtet, waren Gutscheine auch 2023 das beliebteste Weihnachtsgeschenk, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Schreibwaren.

Für die Gültigkeit eines Geschenkgutscheins gilt: Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn in der Regel im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. Im Jahr 2023 gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2026 eingelöst werden.

Und für Beschenkte, denen ein Weihnachtsgeschenk nicht gefallen hat oder es Mängel / Defekte aufweist, hat der Bund der Verbraucherzentralen (vzbv) auf seinem Verbraucherportal Infos zum Thema veröffentlicht:   ➝  Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte

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