Der ADAC mahnt, dass sich Autofahrer vor einer Reise ins europäische Ausland über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen informieren sollten. Besonders hart wird Alkohol am Steuer bestraft; hierbei kann nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch der Einzug des Führerscheins durch die ausländischen Behörden drohen. In den skandinavischen Ländern ist man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit mindestens 480 Euro Strafe dabei. Hier hat der ADAC eine Bußgeld-Liste für die wichtigsten Reiseländern zusammengestellt (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):
Der ADAC weist zudem darauf hin, dass seit 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt werden. Das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren muss mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. Und: wer sich einsichtig zeigt und seine Strafe sofort oder zeitnah begleicht, kann in einigen Ländern mit erheblichen Rabatten rechnen. Quelle und weitere Details: ADAC Verkehrssünden im Ausland
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