Das Bundesarbeitsgericht gab einem Lehrer recht: er hatte dagegen geklagt, ein Mathebuch für den Unterricht in der fünften Klasse Hauptschule selber zahlen zu müssen. Der Kläger ist beim beklagten Land als Lehrer angestellt. Es ging um einen Kaufpreis von 14,36 Euro. Auch der Hinweis, dass der Lehrer die Aufwendungen für das Buch als Werbungskosten steuermindernd geltend machen könne, nützten dem Land nichts. "(...) Maßgebend ist, dass der Kläger ohne das von den Schülern benutzte Schulbuch nicht in der Lage war, ordnungsgemäß Mathematikunterricht zu erteilen. (...)"
Hier die ganze Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts: Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...