Das Bundesarbeitsgericht gab einem Lehrer recht: er hatte dagegen geklagt, ein Mathebuch für den Unterricht in der fünften Klasse Hauptschule selber zahlen zu müssen. Der Kläger ist beim beklagten Land als Lehrer angestellt. Es ging um einen Kaufpreis von 14,36 Euro. Auch der Hinweis, dass der Lehrer die Aufwendungen für das Buch als Werbungskosten steuermindernd geltend machen könne, nützten dem Land nichts. "(...) Maßgebend ist, dass der Kläger ohne das von den Schülern benutzte Schulbuch nicht in der Lage war, ordnungsgemäß Mathematikunterricht zu erteilen. (...)"
Hier die ganze Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts: Aufwendungsersatz für den Erwerb eines Schulbuchs
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