Laut der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern werden bis zu 170.000 Patienten pro Jahr falsch behandelt. Das hat nicht nur gesundheitliche Folgen, sondern oft auch finanzielle. Zu allem Übel ist es dann auch noch sehr schwer, Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen. Dazu kommt: die Feststellung eines Behandlungsfehlers ist in der Regel nur mit einem Gutachten möglich. Was müssen Betroffene also beachten? Hier eine Meldung zum Thema: Was tun, wenn der Arzt einen Fehler macht?
Freitag, 8. März 2013
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