Montag, 25. März 2013
Energieversorger müssen ihre Preiserhöhungen für Sonderkunden besser begründen
Die Verbraucherzentrale NRW ist in einer Sammelklage (sie vertrat 25 Gaskunden des Energiekonzerns RWE) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden: Energieversorger müssen ihre Preiserhöhungen für Sonderkunden besser begründen. "(...) Sie können sich hierbei nicht allein auf Vorschriften berufen, die nur in der Grundversorgung gelten. Preiserhöhungsklauseln müssen Änderungen so transparent darstellen, dass Verbraucher die Gründe und das Verfahren bei etwaigen Preisänderungen schon bei Vertragsschluss deutlich erkennen können. Weiterhin müssen Kunden bei Preisänderungen die Möglichkeit haben, Verträge zu kündigen. (...)" Quelle und ganze Mitteilung: Europäischer Gerichtshof stärkt Gaskunden
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