Mittwoch, 27. März 2013

Vorsicht, Autofahrer: Bußgelder im europäischen Ausland

Der ADAC mahnt, dass sich Autofahrer vor einer Reise ins europäische Ausland über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen und Strafen informieren sollten. Besonders hart wird Alkohol am Steuer bestraft; hierbei kann nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch der Einzug des Führerscheins durch die ausländischen Behörden drohen. In den skandinavischen Ländern ist man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit mindestens 480 Euro Strafe dabei. Hier hat der ADAC eine Bußgeld-Liste für die wichtigsten Reiseländern zusammengestellt (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass seit 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt werden. Das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren muss mindestens 70 Euro betragen. Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht. Und: wer sich einsichtig zeigt und seine Strafe sofort oder zeitnah begleicht, kann in einigen Ländern mit erheblichen Rabatten rechnen. Quelle und weitere Details: ADAC Verkehrssünden im Ausland

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