Wie der ADAC mitteilt nimmt die italienische Polizei nach einem Bagatellunfall (etwa einem Parkrempler mit einem Mietwagen) keine Anzeigen mehr auf oder protokolliert diese. Dies kann erhebliche Probleme mit sich bringen, da zahlreiche Versicherungen dieses Protokoll zur Voraussetzung machten, um einen Schaden zu regulieren
Der Automobilclub rät Autofahrern daher, nach einem Unfall in Italien weiterhin
einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die
Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den
Schaden umgehend dem Autovermieter melden.
Ratsam ist es, einen
Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben. Er steht auf der
ADAC-Homepage kostenlos zum Download bereit (hier) und ist in anderen Sprachen
gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre „Was tun nach einem Unfall“ (hier) gibt
zudem wertvolle Tipps. Quelle: ADAC
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