Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamt für Justiz (BfJ) darauf hin, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
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