Der Zoll rät: Augen auf beim Kauf von Fanartikel, Bekleidung, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches
namhafter Markenhersteller zu Spottpreisen. Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als
qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend
sein können.
So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten
mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Es ist u.a. durch Überwachung die Aufgabe des Zolls, solche nachgeahmten beziehungsweise gefälschten Produkte nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen zu lassen.
Ein Beispiel: ein Mann hatte kürzlich 30 T-Shirts mit dem Logo des FC St. Pauli gekauft, welche
sich bei näherer Betrachtung durch Beamte im Zollamt Hafencity als
Fälschungen herausgestellt haben. Die T-Shirts müssen nun vernichtet werden; zusätzlich muss der Mann eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro an die
Staatskasse zahlen. Die Verfahrenskosten werden ihm ebenfalls in
Rechnung gestellt. Es ist wohl mehr als fraglich, ob der Mann sein Geld vom Händler in China erstattet bekommt. Quelle: Zoll
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