Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, hat angekündigt, dass das Justizministerium für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen möchte. Dies beruhe auch auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach soll eine gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters geregelt werden.
Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen. Zudem soll geregelt werden, dass der Scheinvater Erfüllung des Regressanspruchs nur für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit von dem Vater des Kindes verlangen kann. Derzeit gibt es keine zeitliche Einschränkung der Geltendmachung des Regressanspruchs. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mittwoch, 31. August 2016
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