Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, hat angekündigt, dass das Justizministerium für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen möchte. Dies beruhe auch auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach soll eine gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters geregelt werden.
Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen. Zudem soll geregelt werden, dass der Scheinvater Erfüllung des Regressanspruchs nur für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit von dem Vater des Kindes verlangen kann. Derzeit gibt es keine zeitliche Einschränkung der Geltendmachung des Regressanspruchs. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mittwoch, 31. August 2016
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...