Bisher macht sich nur strafbar, wer mit Gewalt oder durch Androhen von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindert. Die Deutsche Bundesregierung will dies nun ändern und plant, einen neuen Paragraf 115 ins Strafgesetzbuch einzufügen.
Danach soll "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert". Damit werde auch "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" vom Straftatbestand erfasst, erklärt die Länderkammer. Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Mittwoch, 10. August 2016
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