Dienstag, 9. August 2016

Italien: keine Polizei nach Bagatellunfall

Wie der ADAC mitteilt nimmt die italienische Polizei nach einem Bagatellunfall (etwa einem Parkrempler mit einem Mietwagen) keine Anzeigen mehr auf oder protokolliert diese. Dies kann erhebliche Probleme mit sich bringen, da zahlreiche Versicherungen dieses Protokoll zur Voraussetzung machten, um einen Schaden zu regulieren

Der Automobilclub rät Autofahrern daher, nach einem Unfall in Italien weiterhin einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den Schaden umgehend dem Autovermieter melden.

Ratsam ist es, einen Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben. Er steht auf der ADAC-Homepage kostenlos zum Download bereit (hier) und ist in anderen Sprachen gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre „Was tun nach einem Unfall“ (hier) gibt zudem wertvolle Tipps. Quelle: ADAC

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