Dienstag, 2. August 2016

Reform des BAföG und aus dem "Meister-BAföG" wird das "Aufstiegs-BAföG"

Zu Beginn des Schuljahrs 2016 und zum Wintersemester 2016/17 wird das BAföG spürbar reformiert: es steigt um rund 7 %. Auch die Einkommensfreibeträge werden um rund sieben Prozent angehoben. Außerdem wird eigenes Vermögen von bis zu 7.500 Euro nicht auf das BAföG angerechnet. Der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, wird überproportional auf 250 Euro angehoben.

Zudem gibt es jetzt auch ein "Aufstiegs-BAföG" (früher "Meister-BAföG"): wer (unabhängig vom Alter) sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet, kann es beantragen. Hier gibt es weitere Infos darüber:

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