Dienstag, 5. Juli 2016

Artenschutz im Urlaub

Mitbringsel aus dem Urlaub sind bei vielen Urlaubern beliebt und erinnern sie an die schöne Reise.  Doch Achtung: nicht alles, was man in den Urlaubsorten an Souvenirs oder anderen Artikeln erstehen kann ist legal. Viele Mitbringsel sind aus Materialien von rund 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten hergestellt, die im Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind.

Vorsicht ist auch geboten, wenn beim Strandspaziergang und bei Streifzügen durch die Natur Muscheln, Schnecken oder Pflanzen aufgesammelt werden; auch da können artgeschützte Spezies aufzufinden sein.

Auf der Plattform "Artenschutz im Urlaub" bietet die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

In dem Programm werden Sie über mehrere Schritte zum Ergebnis geführt. "Artenschutz im Urlaub" kann Ihnen anzeigen, welche geschützten Arten in einem speziellen Urlaubsland oder in bestimmten Erdregionen zum Kauf angeboten werden. Sie können sich ein Tier oder eine Pflanze lebend und in allen Verarbeitungsvarianten anschauen und so bei Ihren Urlaubsreisen selbst erkennen, ob Ihnen ein Erzeugnis angeboten wird, das dem Artenschutz unterliegt.
 
Es handelt sich bei "Artenschutz im Urlaub" nicht um eine wissenschaftliche Datenbank, die auf den natürlichen Vorkommen der jeweiligen Arten beruht.

Basis für die hier angebotenen Informationen sind die Beschlagnahmen, die täglich bei den Zollstellen vorgenommen werden müssen. Sie spiegeln deutlich das Kaufverhalten und die Angebotssituation im weltweiten Handel mit geschützten Arten wider.

Quelle: Zoll

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