Freitag, 1. Juli 2016

Ab Morgen, 02.06.2016: Förderung für E-Autos und Hybridfahrzeuge beantragen

Ab Morgen (Sa, 02.06.2016) können Verbraucher, die ein E-Auto oder Hybridelektrofahrzeug kaufen, den "Umweltbonus" dafür beantragen. Dies ist u.a. zu beachten:

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug bzw. ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 2.000 Euro und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50 g CO2-Emission pro km) 1.500 Euro.

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.

Achtung: Nur schnelle Käufer profitieren vom Umweltbonus - insgesamt stehen nur 1,2 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Ist diese Summe verbraucht, haben die Käufer danach eben Pech gehabt. Hier gibt es weitere wichtige Infos zu dem Förderungsprogramm, welche Fahrzeuge genau gefördert werden und den Link für die elektronische Antragsstellung (Letzteres ab 02.06.2016 aktiv): bafa.de



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