Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln
versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (PDF,1.3 MB: 18/8965)
der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag
beraten wird.
Bisher kam Cannabis nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz, etwa um
Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der
Regel selbst tragen. Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Montag, 4. Juli 2016
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...