Montag, 4. Juli 2016

Cannabis für schwer kranke Patienten

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (PDF,1.3 MB: 18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag beraten wird.

Bisher kam Cannabis nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag

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