Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sollen schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln
versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (PDF,1.3 MB: 18/8965)
der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der jetzt im Bundestag
beraten wird.
Bisher kam Cannabis nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz, etwa um
Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten mussten die Patienten in der
Regel selbst tragen. Quelle mit weiteren Infos dazu: Deutscher Bundestag
Montag, 4. Juli 2016
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