Die Juristen vom ADAC raten: Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug vom VW-Konzern besitzt, der sollte vorsorglich einen Verjährungsverzicht einfordern. Denn anders als in den USA, mit denen VW einen milliardenschweren Vergleich geschlossen hat, sind sich hierzulande die Gericht bisher uneinig, ob die Manipulationssoftware in Dieselautos einen Sachmangel darstellt, der zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt.
Falls VW am Ende auf freiwilliger Basis auch deutschen Käufern manipulierter Autos einen Ausgleich zahlt gilt dies nur dann, wenn die jeweilige Sachmängelhaftung noch nicht erloschen ist. Der Kunde muss nun aktiv werden - der ADAC erklärt hier, was diesbezüglich zu tun ist (mit kostenlosen Musterformularen): VW-Kunden: Rechte sichern!
Mittwoch, 6. Juli 2016
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