Wie wir bereits berichtet haben (hier), dürfen Bausparkassen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen keine Darlehensgebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden
Die Verbraucherzentrale hat nun veröffentlicht, was genau diese Entscheidung des BGH ihrer Sicht nach rechtlich für Kunden von Bausparkassen bedeutet, wie das mit der Verjährung derzeit aussieht und weitere Infos zu diesem Thema (mit kostenlosem Musterbrief, um eine bereits bezahlte Darlehensgebühr zurück zu fordern oder wahlweise auch die bereits bezahlte Darlehensgebühr gutscheiben zu lassen): vz Nordrhein-Westfalen
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