Wie wir bereits berichtet haben (hier), dürfen Bausparkassen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen keine Darlehensgebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden
Die Verbraucherzentrale hat nun veröffentlicht, was genau diese Entscheidung des BGH ihrer Sicht nach rechtlich für Kunden von Bausparkassen bedeutet, wie das mit der Verjährung derzeit aussieht und weitere Infos zu diesem Thema (mit kostenlosem Musterbrief, um eine bereits bezahlte Darlehensgebühr zurück zu fordern oder wahlweise auch die bereits bezahlte Darlehensgebühr gutscheiben zu lassen): vz Nordrhein-Westfalen
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...