Montag, 14. November 2016

Bundesinsititut für Risikobewertung zum Vogelgrippe-Ausbruch: Virusübertragung von H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

Das Bundesinsititut für Risikobewertung (BfR) teilt mit, dass es die Virusübertragung mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zwar für denkbar, aber für unwahrscheinlich hält:

"Bei den aktuellen Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildgeflügel wurde ein Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich."

 Das BfR informiert weiter, dass für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich waren.

Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gebe es demnach bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte dennoch grundsätzlich geachtet werden.

Hier die allgemeinen Hygienevorschriften vom BfR zum Umgang mit Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten:

  • rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werde
  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen
    sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorge
  • Hände mit warmem Wasser und Seife wasche
  • Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten
    eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss
  • Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je
    nach Größe für mindestens 6 Minuten.

Weiterführende Informationen des BfR sind hier veröffentlicht:
http://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html

Auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-
Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(www.bmel.bund.de) finden sich weitere Hinweise zum Thema Vogelgrippe.

Weitere Informationen zu aviären Influenzaviren hat das BfR bereits früher veröffentlicht:
Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe

Über den Umgang mit Geflügelfleisch in der Küche ist ein Videoclip mit dem Titel „Was tunmit dem Huhn?“ auf der BfR-Webseite verfügbar.

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