Zwar darf ein Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung vor einer Operation eine zweite ärztliche Meinung einholen; allerdings wird diese Zweitmeinung nicht bei jeder Diagnose von der Krankenkasse bezahlt.
Denn eine weitere Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei
solchen Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen
häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt notwendig wäre.
Mehr dazu hier: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 16. Februar 2017
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf via Melitta: Kaffee-Thermoskanne aus Edelstahl Details: hier Rückruf via Dille & K...