Gestern, am 21.02.2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden, dass Bausparkassen ein Kündigungsrecht auf Bausparverträge haben, die nach 10 Jahren zuteilungsreif sind - auch wenn diese noch nicht voll bespart sind (siehe auch die Pressemitteilung des BGH dazu).
Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt in einer Veröffentlichung die Hintergründe zur aktuellen Kündigungswelle bei den Bausparkassen, gibt zu den angeführten Kündigungsgründen eine rechtliche Einschätzung und hilft mit einem kostenlos herunterladbaren Musterbrief, damit sich betroffene Bausparer gegen angedrohte oder schon ausgesprochene Kündigungen wehren können - denn in vielen Fällen ist eine Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten: vz Bayern (Stand: 21.02.2017)
Mittwoch, 22. Februar 2017
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