Nachdem die Bundesnetzagentur die internetfähige Puppe "Cayla" verboten hat (wir berichteten darüber hier und da) ruft die ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH nicht nur diese Puppe, sondern auch noch den ebenfalls internetfähigen Spielzeugroboter „I-Que“ zurück.
Kunden können die genannten Produkte in einer der ROFU-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: ROFU
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...