Zwar darf ein Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung vor einer Operation eine zweite ärztliche Meinung einholen; allerdings wird diese Zweitmeinung nicht bei jeder Diagnose von der Krankenkasse bezahlt.
Denn eine weitere Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei
solchen Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen
häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt notwendig wäre.
Mehr dazu hier: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 16. Februar 2017
Beliebteste Artikel
-
Nervt es Sie auch so, wenn sie ewig am Aktenvernichter ("Shredder") stehen, um Dokumente mit sensiblen Daten in Streifen zu häckse...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Wie die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) bereits am 24.11.2023 mitteilte, sind die Tarifverhandlungen zwischen ihr und der Deutschen B...
-
Auf vielen Lebensmitteln tummelt sich eine Vielzahl verschiedener Siegel und Werbeaussagen rund ums Klima. Wie ein bundesweiter Marktcheck d...