Zwar darf ein Patient mit gesetzlicher Krankenversicherung vor einer Operation eine zweite ärztliche Meinung einholen; allerdings wird diese Zweitmeinung nicht bei jeder Diagnose von der Krankenkasse bezahlt.
Denn eine weitere Expertenmeinung wird nur bei planbaren sowie bei
solchen Operationen zugestanden, die aus wirtschaftlichen Gründen
häufiger angewendet werden als medizinisch unbedingt notwendig wäre.
Mehr dazu hier: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 16. Februar 2017
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