Wir berichteten gestern darüber, dass die internetfähige Puppe "Cayla" von der Bundesnetzagentur verboten wurde und sie davon ausgeht, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen (ganzer Artikel dazu: hier).
Als Update/Ergänzung verlinken wir hier noch zu einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg: Spionagepuppe zerstören – Geld zurückfordern / Verbraucherzentrale Brandenburg informiert Besitzer der Puppe "Cayla" über ihre Reklamationsrechte
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