Wir berichteten gestern darüber, dass die internetfähige Puppe "Cayla" von der Bundesnetzagentur verboten wurde und sie davon ausgeht, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen (ganzer Artikel dazu: hier).
Als Update/Ergänzung verlinken wir hier noch zu einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg: Spionagepuppe zerstören – Geld zurückfordern / Verbraucherzentrale Brandenburg informiert Besitzer der Puppe "Cayla" über ihre Reklamationsrechte
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...