Samstag, 18. Februar 2017

Tipp von der Verbraucherzentrale zur Puppe "Cayla": Spionagepuppe zerstören – Geld zurückfordern

Wir berichteten gestern darüber, dass die internetfähige Puppe "Cayla" von der Bundesnetzagentur verboten wurde und sie davon ausgeht, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen (ganzer Artikel dazu: hier).

Als Update/Ergänzung verlinken wir hier noch zu einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg: Spionagepuppe zerstören – Geld zurückfordern / Verbraucherzentrale Brandenburg informiert Besitzer der Puppe "Cayla" über ihre Reklamationsrechte

Beliebteste Artikel