Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zur elektronischen Patientenakte (ePA )ausgewertet. Demnach wissen viele Versicherte offenbar weder, dass für sie bereits eine ePA angelegt wurde, noch dass die Krankenkassen verpflichtet sind, ePA-Ombudsstellen einzurichten und Versicherte bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte zu unterstützen.
Gesetzlich Versicherte, die Fragen oder Probleme mit ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) haben – etwa bei der Einrichtung der ePA-App, beim Verwalten von Zugriffsrechten oder dem Löschen von Dokumenten –, sollten sich daher an die ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse wenden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt hier mehr dazu: