Dienstag, 15. Juli 2014

Was tun, wenn´s im Urlaub kracht

Tipps dazu vom ADAC: Im Inland als auch im Ausland gilt zuerst einmal: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und unter Umständen Verletzten helfen.

Als nächstes sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden.

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass in einigen Urlaubsländern (etwa in Italien, Frankreich und Irland) sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe befinden. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es laut dem Automobilclub ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle Angabe zu
Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.

Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden.

Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern. Quelle: ADAC

Hier noch etwas zum Anhören: Was tun, wenn es im Urlaub kracht

 Ein Interview mit Michael Nissen, Jurist für ausländisches Verkehrsrecht beim ADAC (zum Starten links auf den grossen Pfeil in der Mitte klicken):

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