Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt aktuell vor falschen Abmahnungen per E-Mail mit virenverseuchtem Anhang.
Demnach erhalten Internetnutzer derzeit massenhaft Abmahnungen von vorgeblichen Anwaltskanzleien, weil sie Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen perfiden Versuch, User zum Öffnen der angehängten Zip-Datei zu bewegen, um einen Virus in deren Rechner einzuschleusen, der dort sein Unwesen treiben soll.
Diese E-Mails werden unter dem Namen real existierender Anwaltskanzleien versendet. In den Mails wird mit einem Verstoß gegen Paragraf 19a des Urheberrechtsgesetzes argumentiert und
den Mail-Empfängern vorgeworfen, sie hätten sich etwa das Album "Prism" von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie "The Avengers", "Ride Along" oder "Hangover 3" über ihre IP-Adresse illegal heruntergeladen. Für diesen angeblichen Rechtsbruch werden Beträge zwischen 200 und 500 Euro verlangt.
Stutzig werden sollten die Internetnutzer beim Blick auf diese Summen jedoch, weil in der elektronischen Post keine Kontoverbindung angegeben und die Überweisungsfrist, die gerade mal 48 Stunden oder 3 Tage beträgt, viel zu kurz ist.
Der Rat der Verbraucherzentrale: Die Zip-Datei auf keinen Fall öffnen und die Mail sofort löschen! Denn seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit Zip-Dateien an ihnen unbekannte Empfänger.
Quelle: vz Baden-Württemberg
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