Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Übersicht zusammengestellt, bei welchen außerplanmäßigen Geschehen Flugreisende bei Pauschalreisen einen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft und/oder dem Reiseveranstalter haben.
Es geht dabei unter anderem um Flugverspätung, Verlegung des Fluges, Verspätete Auslieferung des Fluggepäcks, Verlust oder Beschädigung des Fluggepäcks und mehr: vz Baden-Württemberg / Ärger rund um den Flug bei Pauschalreisen
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