Freitag, 27. Januar 2012

50. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Trend zum Pedelec elektrisiert auch Juristen - ADAC: Interessen der Verkehrsteilnehmer stehen im Vordergrund


Mittlerweile sind etwa 600 000 elektrisch unterstützte Fahrräder auf Deutschlands Straßen unterwegs und der Trend zu Pedelec und E-Bike wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Daher bedarf es dringend einer rechtlichen Einordnung dieser und anderer neuer Fahrzeugarten. Der 50. Verkehrsgerichtstag in Goslar wird sich in einem Arbeitskreis mit den drängenden Fragen rund um dieses Thema beschäftigen. Auch aus Sicht des ADAC ist es von großer Bedeutung zu klären, was ein Pedelec ist, wann man einen Führerschein dafür braucht oder ob eine Helmpflicht nötig ist.


Ein weiteres, auch aus Sicht des Clubs wichtiges Thema ist die Klärung der Schmerzensgeldfrage. Denn anders als in Deutschland ist in vielen europäischen Ländern die Zahlung eines Schmerzensgelds für Angehörige von Verkehrstoten gesetzlich geregelt. Darüber hinaus wird auch die Mithaftung eines Unfallopfers bei Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht ein wichtiger Punkt sein.


Die Verkehrssicherheit steht bei den Arbeitskreisen III und VII im Mittelpunkt, die sich mit den Themen „Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit“ und dem „Verkehrsraum der Zukunft“ befassen. Um den Schutz von Verbrauchern geht es im Arbeitskreis IV, in dem Neutralität und Qualität von Kfz-Sachverständigen im Fokus stehen.


Beim Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich einmal jährlich mehr als 1 600 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden in Goslar, um sich in themenbezogenen Arbeitskreisen mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen zu befassen. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Empfehlungen bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein. Der ADAC erwartet auch von der diesjährigen Veranstaltung weitreichende Fortschritte, vor allem für Verbraucher und Autofahrer.




Arbeitskreis I: „Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern“

Arbeitskreis II: „(Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfallspflichtverletzung“

Arbeitskreis III: „Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit“

Arbeitskreis IV: „Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung“

Arbeitskreis IV: „Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung“

Arbeitskreis VI: „Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last?“

Arbeitskreis VII: „Der Verkehrsraum der Zukunft“


Pressemitteilung ADAC

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