Wer sein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat oder zulässt und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.
Die Förder-Anträge können rückwirkend gestellt werden (entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung). Das Online-Portal dazu wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlicht hier Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung (Seite wird laufend aktualisiert):