Mittwoch, 23. September 2026

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing

Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue Vorschriften gegen Greenwashing. 

Damit sind künftig algemeine Umweltaussagen wie z.B. „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ nur noch zulässig, wenn sie nachgewiesen werden können. Des weiteren sind dann auch Umweltaussagen verboten, die den Eindruck erwecken, ein gesamtes Produkt sei nachhaltig, obwohl sich der Umweltvorteil nur auf einen einzelnen Aspekt (z.B. die Verpackung) bezieht. 

Auch Werbung mit Klimaneutralitäts oder ähnlichen Umweltaussagen werden unzulässig, wenn sie ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht. 

Quelle und weitere Details auf der Seite vom Europäischen Verbraucherzentrum: 

                   ➝ Greenwashing im Alltag: Neue EU-Regeln sorgen für mehr Verbraucherschutz

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