Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass am 24. Oktober 2015 eine Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten ist.
Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur bei den Kommunen entsorgt werden. Künftig ist das auch in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern – möglich. Bei jedem Neukauf können Verbraucher dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben.
Liefert der Händler das Neugerät nach Hause, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, können auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden.