Dienstag, 1. August 2017

Rückruf: Nasi Goreng "Satori" (750g-Tiefkühlbeutel)

Nachdem schon am 10 Juli 2017 das Produkt Nasi Goreng der Marke „GUT&GÜNSTIG“ von der Firma COPACK Tiefkühlkost Produktionsgesellschaft mbH zurückgerufen wurde (wir berichteten darüber hier) ruft die Firma nun auch Nasi Goreng mit der Bezeichnung "Satori“ (750g-Tiefkühlbeutel) zurück.

Grund dafür: Es ist nicht auszuschließen, dass sich Kunststofffremdkörper in einzelnen Packungen des Produktes befinden können.

Betroffen ist laut COPACK ausschließlich Ware mit dem auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckten Mindest-Haltbarkeitsdatum 06.2018 und der Losnummer L7163N12. Das Produkt wurde bei Netto Marken-Discount angeboten. Das betroffene Produkt kann auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Details: www.copack.de

Sicherheitsupdates für Microsoft Outlook veröffentlicht

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Microsoft veröffentlicht Hinweise auf mehrere Sicherheitslücken in Outlook, die von einem Angreifer aus dem Internet beispielsweise per E-Mail ausgenutzt werden können, um Ihren Computer massiv zu schädigen.

Betroffen sind folgende Systeme:

2016 weltweit wärmstes Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, war das Jahr 2016 das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im 19. Jahrhundert und verweist damit die bisherigen Rekordjahre 2015 und 2014 auf die Plätze zwei und drei.

Es gab Hitzewellen mit Rekordtemperaturen, anhaltende Dürren, Starkniederschläge, extreme Kälte und Rekordschneehöhen – all diese Phänomene gehören zu den extremen Wetterereignissen. Das Jahr 2016 ist damit demnach das dritte in Folge, das den Temperaturrekord des jeweiligen Vorjahres gebrochen hat.

Die Temperaturen wurden hauptsächlich beeinflusst durch starke El Niño-Bedingungen, die zu Beginn des Jahres vorherrschten und bereits im Jahr 2015 für Rekordwärme sorgten.

Im kostenlosen Hintergrundpapier vom UBA zum herunterladen erfahren Sie, welche Wetterextreme in den vergangenen Jahren beobachtet wurden: Chronik weltweiter Temperaturen, Niederschläge und Extremereignisse seit 2010

Phishing-Versuche: Fake-Mails von der "HypoVereinsbank"

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Kundinnen und Kunden der HypoVereinsbank sollten sich nicht von einer zurzeit verbreiteten Phishing-Mail verunsichern lassen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.

Die E-Mail mit der Betreffzeile "Sperrung Ihres Kontos" soll die Bankkunden dazu bewegen, ihr Konto vermeintlich zu aktualisieren. Ignorieren Sie solche E-Mails und darin enthaltene Links. Geben Sie keine persönlichen Informationen auf Webseiten ein, auf die Sie über in Mails eingebettete Links geleitet werden. Wenn Sie unsicher beim Eingang von bestimmten E-Mails sind, nehmen Sie sich drei Sekunden für den BSI Sicherheits-Check Zeit.

Erfolg im Kampf gegen Tachobetrug

Wie der ADAC meldet, haben es Tachobetrüger in Zukunft deutlich schwerer: Neue Fahrzeugmodelle müssen ab 1. September 2017 durch eine technische Lösung im Auto geschützt werden. Das ist jetzt im Rahmen der EG-Typgenehmigung 2017/1151 vorgeschrieben.

Der Automobilclub hat schon seit vielen Jahren zum Schutz des Verbrauchers eine solche technische Lösung gefordert, die direkt im Auto und ab Werk verbaut ist.

Denn laut Ermittlungen der Polizei wird bei einem Drittel der Gebrauchtwagen der Kilometerstand nach unten „gedreht“. Dieser Betrug führt im Durchschnitt zu einem um 3.000 Euro höheren Preis beim Verkauf eines Pkw. Pro Jahr werden nach Schätzungen der Polizei allein in Deutschland rund zwei Millionen Autos manipuliert. Bisher hat der ADAC noch kein Fahrzeug gefunden, dessen Kilometerstand sich nicht betrügerisch verändern ließ.

Aus Sicht des Clubs muss im nächsten Schritt festgelegt werden, wie die neue Maßnahme gegen Tachomanipulation von den Herstellern umgesetzt und im Rahmen der Typgenehmigung überprüft wird. Ein solcher Schutz kann von neutraler Stelle bestätigt werden, etwa per Common-Criteria-Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn.

Montag, 31. Juli 2017

Urheberrecht: Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Der Rat der Europäischen Union hat am 17. Juli 2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet. Dadurch soll diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erkäutert:

Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen.

Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedsstaats oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.

Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.   Quelle: BMJV

Die Mitgliedsstaaten haben nun ein Jahr Zeit, die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen.

Im deutschen Urheberrecht besteht bereits heute eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a des Urheberrechtsgesetzes) - nun gilt es, diese auch sinnvoll weiter zu entwickeln. So soll z.B. die Online-Nutzung neu in das Gesetz aufgenommen werden: Blindenbibliotheken bekommen dann die Erlaubnis, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen.

Abzocke am Telefon mit „Gewinnversprechen“

128.000 Euro gewonnen – und das von einem Notar bestätigt? Nur 183 Euro Aktivierungsgebühr? Fallen Sie nicht auf diese Betrugsmasche herein. Wer Geld überweist, sieht es nie wieder!

Was genau dahintersteckt, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg hier: Wenn der Notar zweimal klingelt

Samstag, 29. Juli 2017

Schutz vor Zecken

Ob Wandern, Picknick, Joggen oder Spielen - wer sich in der Natur aufhält, sollte sich vor Zecken schützen. Zecken können verschiedene Krankheiten übertragen: in Deutschland hauptsächlich die durch Bakterien ausgelöste Lyme-Borreliose sowie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die durch Viren verursacht wird. Schutz vor FSME bietet eine Impfung.

Die Hauptübertragungszeit der FSME liegt zwischen April und November, bei mildem Wetter vereinzelt auch im Winter.

Im Jahr 2016 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 348 FSME-Erkrankungen gemeldet. Bei der Hälfte der Betroffenen entzündeten sich Hirnhäute, Gehirn oder Rückenmark. Erwachsene erkranken meist schwerer als Kinder. Zum ersten Mal wurde 2016 auch eine Übertragung der FSME-Viren durch Rohmilch (Ziegenmilch) in Deutschland beobachtet.

Freitag, 28. Juli 2017

Betriebsrente: Das müssen Verbraucher zum neuen Gesetz wissen

Damit die betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver wird, hat der Gesetzgeber diesbezüglich einige Änderungen beschlossen.

Was genau sich da ändern wird und welche Vor- und Nachteile sich aus den Neuerungen für die Verbraucher ergeben erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier.

Wochenreport 30/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Achtung, Allergiker (Zöliakie): Weizenbestandteile in Mais-Produkte AYYILDIZ "pikant gewürzt weich", "Chili" und "Nacho". Details: hier
  • Rückruf: Babyspielzeug „Rassel-Hammer“ von BRIO. Details: hier
  • Warnung: Hoher Nickelgehalt in Zungenpiercing von Claire‘s . Details: hier
  • Rückruf beim Fahrradhersteler MERIDA: Carbon-Gablen MERIDA SCULTURA CF2-Serie Modelljahr 2017. Details: hier
  • Rückruf: diverse Sorten der Joghurtalternative "The Coconut Collaborative". Details: hier
  • Rückruf via REWE: „Frühstücksmett nach Art einer Zwiebelmettwurst“. Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Alesto Gojibeeren getrocknet, 100 g“. Details: hier
  • Rückruf: Getränk "Das fränkische Energy Johannisbeere". Details: hier

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