Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.
Am 1. August 2026 ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten.
In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe gilt.
Quelle mit weiteren Details auf dem Portal des Ministeriums : ➝ www.recht-auf-ganztag.de