Seit dem 01. Oktober 2016 gibt es eine neue Regelung im Gesundheitswesen: demnach haben gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. Dies soll gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen eine große Hilfe darstellen.
Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin. Quelle und mehr dazu:
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