Mittwoch, 12. Oktober 2016

Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten

Seit dem 01. Oktober 2016 können Verbraucher die meisten neuen Verträge (mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen) auch ohne Unterschrift kündigen. Auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können  solche Verträge nun theoretisch gekündigt werden.

Was dabei zu beachten ist, damit die Kündigung auch tatsächlich rechtlich gültig ist und was es für Ausnahmen für eine Kündigung per E-Mail gibt erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen hier: vz Thüringen

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