Ein Flug oder ein ganzer Urlaub ist heutzutage dank Internet schnell gebucht: ein paar Klicks - und schon ist der Vertrag geschlossen. Das kann dazu führen, dass die im Kleingedruckten aufgeführten Extragebühren wie z.B. Stornierungsgebühren so auf die Schnelle nicht wahrgenommen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: demnach können Preisklauseln im Kleingedruckten nach nationalem Recht unwirksam sein. Außerdem müssen Luftfahrtgesellschaften Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige
Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung der Flugpreise
gesondert ausgewiesen werden. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf via Melitta: Kaffee-Thermoskanne aus Edelstahl Details: hier Rückruf via Dille & K...