Samstag, 7. Oktober 2023

Abzocke: Dreiecksbetrug über Verkaufsportale

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einer Betrugsmasche, bei der Käufer, die Ware über Kleinanzeigen-Portale bestellt haben, abgezockt werden. Das geschieht so: 

Der Kunde kauft Ware über ein Verkaufsportal, auf dem eine vermeintliche Privatperson diese zum Verkauf angeboten hat. Das gewünschte Produkt kommt wie erwartet an. 

Was das Betrugsopfer nicht weiß: der Betrüger hat in seinem Namen die Ware von einem Online-Shop bestellt und sie dann an ihn weiter verschickt. Hat der Kunde an den Betrüger für die Ware bezahlt, erhält er nach einiger Zeit auch noch eine Zahlungserinnerung von dem Online-Shop - von dem er gar nicht wusste, dass er von diesem bestellt hat. Er war im Glauben, bereits für die Ware bezahlt zu haben - allerdings unwissentlich an den Betrüger.

Diese Masche lässt sich sogar noch steigern, wenn der Betrüger die Ware abfängt und sie erneut anbietet, um doppelt zu kassieren. 

Tipps von der Verbraucherzentrale für Betroffene: 

  • Strafanzeige bei der Polizei stellen.
  • Danach sollte der Betrug mit Hinweis auf die Strafanzeige bei dem Verkaufsportal gemeldet werden.
  • Gleiches gilt für den Online-Shop, der die Zahlungserinnerung geschickt hat. Zudem ist zu klären, was mit der Ware passiert.
  • Grundsätzlich können die Kunden die Ware wieder zurückgeben, um nicht nochmals zahlen zu müssen. Natürlich kann aber auch eine andere Vereinbarung mit dem Shop getroffen werden. 
  • Wer die Ware zurückgibt, sollte unbedingt darauf hinweisen, dass die offene Forderung nicht einer Auskunftei wie der Schufa gemeldet wird.

Je nach Zahlungsart bleiben die betrogenen Käufer leider auf dem Schaden sitzen. Es hilft ein Blick in die Käufergarantien der Kleinanzeigenportale.

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