Donnerstag, 5. Oktober 2023

Listerien in Lebensmitteln können eine Gesundheitsgefahr für Senioren, Schwangere und Immungeschwächte sein

Zur gesunden Ernährung im Alter gehört neben der Auswahl von Speisen insbesondere der richtige Umgang mit Gesundheitsgefahren beim Einkauf, der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln. 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass für ältere Menschen, Schwangere und Immungeschwächte beim Verzehr von rohen Lebensmitteln wie Schweinemett oder Sprossen grundsätzlich die Gefahr einer Infektion mit Listerien besteht . 

Bei wenig verarbeiteten verzehrfähigen Lebensmitteln, wie Räucherlachs oder Teewurst, sollten diese Personengruppen besonders auf die Verbrauchs- und Haltbarkeitsdaten achten. 

Während gesunde Menschen Infektionen mit Listerien in der Regel nicht bemerken, können diese bei älteren Menschen und Immungeschwächten schwere Krankheitsverläufe wie Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen hervorrufen. Bei Schwangeren, die oft keine oder nur grippeähnliche Beschwerden haben, kann die Infektion auf das ungeborene Kind übergehen und zu Früh- oder Fehlgeburten führen.

Tückisch bei diesem Krankheitserreger ist, dass sich die Listerien auch bei Kühlschrank-temperaturen und in Vakuumverpackungen auf den Lebensmitteln vermehren können. Je wärmer ein Produkt gelagert wird, desto schneller können die Krankheitserreger wachsen. 

 Es ist deshalb wichtig, empfindliche Lebensmittel wie Wurstaufschnitt, Weichkäse und Rohwürste schon beim Transport nach Hause gekühlt zu halten und stets im Kühlschrank aufzubewahren. Nach Ablauf des Verbrauchs- oder Haltbarkeitsdatums sollten gefährdete Menschen wegen der Listerien-Infektionsgefahr diese Lebensmittel nicht mehr verzehren.

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