Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und soll einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten schaffen. Die Regelungen sind seit dem 12. September 2025 anwendbar.
Die Bundesnetzagentur hat ein umfassendes Informationsangebot zum Data Act veröffentlicht. Ziel ist es, über die neuen europäischen Regelungen zur Datennutzung zu informieren. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen, an Verbraucher als auch an Behörden und soll zur Planungs- und Rechtssicherheit beitragen.
Das Informationsangebot fasst alle wesentlichen Regelungen zusammen und verdeutlicht sie mit konkreten Beispielen. Es zeigt, welche Daten und Akteure der Data Act umfasst: Nutzer privater Haushaltsgeräte, kleine und mittelständische, aber auch große Unternehmen.
Das Informationsangebot ist unter ➝ www.bundesnetzagentur.de/data-act veröffentlicht und wird fortlaufend ausgebaut.