Freitag, 3. März 2017

Rückruf: Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy

Lotus Bakeries ruft das Produkt "Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy" zurück. Betroffen sind folgende Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):
  • L7005109 mit MHD 05.02.2018
  • L7005309 mit MHD 05.02.2018
  • L7011209 mit MHD 11.02.2018
  • L7023309 mit MHD 23.02.2018
  • L7030309 mit MHD 28.02.2018
Grund für den Rückruf: In den genannten Chargen mit dem jeweiligen MHD könnten sich kleine Metallteile befinden. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 417 KB): Klick

EuGH-Urteil: Kundendienst darf nicht über teure 0180-Telefonnummer laufen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs (wenn sich dieser Anruf auf einen geschlossenen Vertrag bezieht).

Der Fall zum Urteil: Ein deutsches Unternehmen, das Elektro- und Elektronikartikel vertreibt, hat auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hingewiesen, dessen Telefonnummer eine sogenannte 0180 - Nummer ist, wie sie in Deutschland allgemein für Service-Dienste verwendet wird und für die ein deutschlandweiter Tarif gilt.

Dagegen hatte die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung dieser – ihrer Ansicht nach unlauteren – Geschäftspraxis geklagt. Der Fall landete schließlich beim EuGH.

Der urteilte nun: Die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer dürfe die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen.

Denn durch höhere Tarife könnten Verbraucher davon abgehalten werden, die Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf geltend zu machen.

Quelle (PDF; 157 KB): Pressemitteilung des EuGH Nr. 21/17 vom 2. März 2017

Siehe dazu auch einen Artikel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kundendienst darf nicht über teure 0180-Telefonnummer laufen

Wochenreport 09/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf bei 2direct GmbH: LogiLink USB Steckdosenadapter, 4x USB-Port, 12.5W . Details: hier
  • Rückruf bei TEDI: Schmuckset Armband und Kette, Artikelnummer: 75354001751000000500. Details (PDF, 1.9 MB): Klick
  • Rückruf bei TEDI: "Kette mit drei Herzen, Artikelnummer: 39924001751000000150. Details (PDF, 1.6 MB): Klick
  • Rückruf: Knicklicht-Trinkhalme von LIBRO. Details: hier
  • Rückruf: Kartoffelsalate der Marken Dolli und Feldmühle. Details: hier
  • Rückruf bei NETTO: Steigerwald Owalis und Marktquelle Getränke. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 09/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 2. März 2017

Sicherheitsupdates für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Foxit Reader bis einschließlich 8.2.0.2051
  • PhantomPDF bis einschließlich 8.2.0.2192
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie Foxit Reader und PhantomPDF auf die Version 8.2.1 über die Webseite des Herstellers (siehe Referenzen anbei). Sie können auch manuell nach Updates suchen, indem Sie unter 'Hilfe' -> 'Nach Updates suchen' auswählen ('Help' -> 'Check for Update').

Referenzen:

Infos für Menschen mit Seltenen Erkrankungen

Geschätzt mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung.

Um Menschen mit einer solchen Erkrankung nicht alleine zu lassen, hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen.

Dazu gehört beispielsweise auch ein besseres Informationsmanagement zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen.

Weitere Infos:
  • www.portal-se.de ("ZIPSE" = Zentrales Informationsportal über Seltene Erkrankungen)

  • www.se-atlas.de (Moderne, interaktive Landkarte, die über die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert)

  • Seltene Erkrankungen (Artikelseite zum Thema mit dem Schwerpunkt: "Was wird bereits getan?")

Rückruf: Knicklicht-Trinkhalme von LIBRO

Die österreichische Handelskette LIBRO ruft folgendes vertriebene Produkt des Herstellers/Lieferanten „Classic Line Warenhandels GmbH”, Deutschland, zurück:
  • 716843 Knicklicht-Trinkhalme, 6 Stück, farblich sortiert
Grund für den Rückruf: beim Biegen des Halmes kann die Knicklichtkapsel undicht werden.

Das dadurch möglicherweise austretende Flüssigkeitsgemisch, das Butylbenzoat enthält, wird als gesundheitsschädlich eingestuft und kann beim Verschlucken Reizungen unterschiedlichen Schweregrades auslösen. Quelle und weitere Infos: libro.at (Diese Trinkhalme werden auch in Deutschland von anderen Händlern verkauft)

Stauprognose für das Wochenende 3. bis 5. März

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen sich die Autofahrer an diesem Wochenende erneut auf viel Verkehr auf den Wintersportrouten einstellen.

In Bayern, dem Saarland, Teilen Baden-Württembergs, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Norwegen enden die Ferien, in Hamburg beginnen sie. Die Strecken in Richtung Norden werden deutlich stärker belastet sein. Abseits der Skiurlauberstrecken sind allerdings keine größeren Probleme zu erwarten.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 1. März 2017

Bausparkassen dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden: Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Urteile eingeordnet und gibt Tipps - denn nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist zulässig. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg

Was ist ein Botnetz - und wie kann ich mich schützen

Lesetipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Vernetzt, mobil, smart: Auf dem vorgestern eröffneten Mobile World Congress 2017 zeigen Mobilfunkanbieter und Smartphonehersteller, wie mobile Geräte zur Steuerungszentrale für Internet-of-Things-Anwendungen und so mehr und mehr als alleskönnende Alltagshelfer eingesetzt werden können.

Die Kehrseite der Vernetzung von Gebrauchsgegenständen wie Kühlschränken und Waschmaschinen: Die Geräte können über das Internet mit Schadprogrammen infiziert und unter anderem für Botnetze missbraucht werden.

Wie Sie sich davor schützen können, dass andere die Kontrolle Ihrer Geräte übernehmen, erfahren Sie im Themenspezial "Botnetze" auf der Webseite des BSI für Bürger: Informationen zum Thema Botnetze

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