Montag, 11. September 2017

Berufsstart als Azubi? Was bei Versicherungen zu beachten ist

Für Jugendliche beginnt mit der Ausbildung ein neuer Lebensabschnitt: sie fangen an, erstmals auf eigenen Beinen zu stehen.

Durch das eigene Einkommen sind die Azubis allerdings auch nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Dazu kommen Risiken, für die bisher kein Versicherungschutz notwendig war.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps und Hinweise:

Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls oder wenn geheiratet wird, ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

Für Auszubildende wird die Kranken- und Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent gleich, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen unterscheiden. 

Die Höhe des Beitragssatzes ist nicht mehr einheitlich, da neben dem festgeschriebenen Beitragssatz von 14.6 % auch ein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben wird, der unterschiedlich hoch ausfällt. Bei der Wahl einer Krankenkasse sollte der Beitragssatz nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Weitere Faktoren wie Beratung, Service, Erreichbarkeit und besondere Satzungsleistungen sollten daneben berücksichtigt werden.

Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität greift. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Erwerbsminderung.


Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. 

Samstag, 9. September 2017

Alkoholfrei in der Schwangerschaft - für einen gesunden Start ins Leben

Anlässlich des „Tages des alkoholgeschädigten Kindes“ am heutigen 09. September 2017 macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werdende Mütter auf die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufmerksam:

Jedes Jahr werden Schätzungen zufolge mindestens zweitausend Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren, rund zehntausend Kinder leiden an so genannten Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD).

Die Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkoholkonsum können erheblich sein. In den meisten Fällen leiden die Kinder ihr Leben lang: Bereits in der Schwangerschaft ist das Wachstum verzögert, die Gehirnentwicklung wird beeinträchtigt.

Von Geburt an ist die gesamte Entwicklung verzögert. Betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, das richtige Maß an Nähe und Distanz zu anderen Menschen zu finden. Außerdem sind häufig die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt.

Die BZgA unterstützt werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, auch online und anonym beim Konsumstopp. Hilfe bietet das Internetportal IRIS unter www.iris-plattform.de.

Und hier noch einen Alkohol-Selbsttest für Schwangere:

Freitag, 8. September 2017

Neue Mindestanforderungen für Warmwasser- und Pufferspeicher ab 26. September 2017

Ab dem 26. September 2017 gelten neue Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern, denn die Warmwasser- und Pufferspeicher sollen noch energieeffizienter werden.

Daher müssen  die Geräte ab sofort deutlich besser gedämmt sein, damit sie weniger Wärme verlieren und effektiver arbeiten.

Zu diesem Thema hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die wichtigsten Fragen und die Antworten darauf veröffentlicht:

Wochenreport 36/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Regionaler Rückruf via Aldi Süd: „Fettreduzierter Gourmet Rohschinken in Scheiben 175g“ vom Hersteller Schwarz Cranz GmbH & Co. KG . Details (PDF, 191 KB): Klick
  • Rückruf (wegen Listerien) Lyoner, in Streifen geschnitten, 300 g und 1 kg. Details (PDF, 1.8 MB): Klick (Erweiterung der Warnung vom 01.09.2017)
  • Myprotein ruft verschiedene Produkte zurück. Details: hier
  • Zeeman: wichtige Sicherheitswarnung/Rückruf Damenwäsche . Details (PDF, 2.1 MB) : Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 36/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. September 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 61.0.3163.79. Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 22 Sicherheitslücken, von denen zehn durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Das Update wird als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung gestellt.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 61.0.3163.79
  • Google Chrome vor 61.0.3163.79
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Google Android Operating System
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers möglichst zeitnah, um nicht über die jetzt bekannt gewordenen Sicherheitslücken angreifbar zu sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken bereit, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen veröffentlicht. Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate unbedingt vorher einspielen sollten.

Verbraucher müssen für Möbellieferung nicht doppelt zahlen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass bei Möbellieferungen, für die im Vorfeld schon ein Preis für die Lieferung in die Wohnung ausgemacht wurde, im Endeffekt nicht auch noch doppelt für diese Lieferung abgerechnet werden darf. (Dazu gibt es ein Urteil Landgericht Lübeck → Az: 8 HKO 55/16)

Die Verbraucherzentrale schildert den Fall zum Urteil:  

Bei einem Onlinehändler bestellten Verbraucher einen elektrischen Pflegesessel. Da das Möbelstück recht schwer und sperrig war, wurde zusätzlich zum Sperrgutversand noch die Lieferung in die Wohnung vereinbart, für einen Aufpreis von 60 Euro. 

Kurz vor der Lieferung stellte sich heraus, dass die Spedition – anders als vertraglich mit dem Händler vereinbart – den Sessel lediglich bis zur Bordsteinkante liefern würde. Da der Onlinehändler nicht erreichbar war und auf keine Kontaktaufnahme antwortete, blieb den Verbrauchern nichts Anderes übrig, als den Spediteur am Tag der Anlieferung gesondert mit der Lieferung in die Wohnung zu beauftragen, auf eigene Kosten.

 Die Überraschung folgte mit der Rechnung und der Zahlungsaufforderung des Onlinehändlers. "Obwohl der Händler den Sessel nicht in die Wohnung geliefert hatte, sollten die Verbraucher die vereinbarten 60 Euro zahlen", sagt Dunja Richter-Britsch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das ist nicht zulässig. "Ein Händler darf nur die Leistung abrechnen, die er tatsächlich auch erbracht hat", weiß die Juristin, "dass Verbraucher für die Lieferung nun doppelt zahlen sollen, ist vollkommen willkürlich und irreführend."

Stauprognose für das Wochenende 8. bis 10. September

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, gibt es an diesem Wochenende den Endspurt im Sommerreiseverkehr: Weil in Baden-Württemberg und Bayern die Sommerferien enden, werden die Straßen aus den südlichen Urlaubsländern in Richtung Norden besonders voll sein.

Späturlauber, Wochenendausflügler und Bergwanderer sorgen allerdings für lebhaften Fernverkehr in Richtung Süden.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 6. September 2017

Sicherheitsupdates für Android

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit dem Betriebssystem Android 81 Sicherheitslücken, von denen 13 vom Hersteller als kritisch eingestuft werden. Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus- und Pixel-Geräte veröffentlicht. Informationen zu Sicherheitsupdates anderer Hersteller stehen noch aus.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Google Nexus
  • Google Pixel
  • Google Android Operating System
  • Google Android Operating System vor 4.4.4 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 5.0.2 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 5.1.1 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 6.0 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 6.0.1 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 7.0 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 7.1.1 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 7.1.2 2017-09-05
  • Google Android Operating System vor 8.0 2017-09-05
Emfpehlung:

Aktualisieren Sie Google Android 4.4.4, 5.0.2, 5.1.1, 6.0, 6.0.1, 7.0, 7.1.1, 7.1.2 und die neue Ausgabe 8.0 auf die Version 2017-09-05 oder 2017-09-01 über die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes, sobald diese Version für Ihr Gerät verfügbar ist. Google hat weitere Hersteller über die Schwachstellen informiert. Informationen zur Verfügbarkeit der betreffenden Sicherheitsupdates erhalten Sie vom jeweiligen Hersteller oder Ihrem Mobilfunkbetreiber.

Quelle: Android Security Bulletin - September 2017 (Englisch)

Spambot nutzt riesige Liste mit 711 Millionen E-Mail-Adressen für gefährlichen Banking-Trojaner

Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Der Bot "Onliner" versendet seit Mitte letzter Woche massenhaft Spam-Mails, die einen Banking-Trojaner enthalten.

Betroffen sind Berichten wie von botfrei.de zufolge rund 80 Millionen gestohlene Mail-Server-Logins, über die der Spam ohne Wissen der Nutzerinnen und Nutzer in wiederum über 600 Millionen E-Mail-Postfächern verteilt wird. https://blog.botfrei.de/2017/08/711-millionen-e-mail-adressen-augetaucht-ist-ihre-auch-dabei/ 

Die Zugangsdaten stammen vermutlich aus früheren Datenlecks. Gelangt der Banking-Trojaner auf ein Computersystem, kann er dort Kreditkarten- und Kontoinformationen entwenden.

Mehr zu Botnetzen und Tipps zum Schutz gegen sie oder bei Infektion Ihres Systems, können Sie auf der BSI für Bürger Webseite nachlesen.

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